Veröffentlichungspflicht
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Sie wird gemeinsam getragen von dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., dem Verband kommunaler Unternehmen, dem Bundesverband Neuer Energieanbieter und dem Verbraucherzentrale Bundesverbund e.V.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister verpflichtet Beschwerden von Verbrauchern, insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten und zu beantworten. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, muss das Unternehmen dies schriftlich oder elektronisch begründen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG hinweisen.
Kontaktadressen für ein Schlichtungsverfahren lauten:
a) Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Tel. 030/2757240-0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
b) Verbraucherservice der Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen, Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel. 030/22480-500 oder 01805-101000
Fax 030/22480-323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Gesetzliche Informationspflicht
Zur Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sowie über die verfügbaren Angebote durch Energiedienstleister, Energieaudits, die unabhängig von Energieunternehmen sind, und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen wird verwiesen auf die Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bafa.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G. Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikation von energiebetriebenen Geräten sind zu erhalten bei der Deutschen Energieagentur (www.dena.de) und bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de).